KÜS: keine HU bei Alu-Heckflügel

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Keine positive Bewertung für Heckflügel aus Aluminium
KÜS: Bei Hauptuntersuchung ein erheblicher Mangel

Mehr und mehr sind im öffentlichen Straßenverkehr gewaltige, hochstehende Aluminium-Flügelwerke auf dem Fahrzeugheck zu sehen, über deren Sinn und technischen Nutzen man streiten kann. Wenig Zweifel scheint bei Fachleuten jedoch über das Gefährdungspotential von solchen Anbauten im Straßenverkehr zu herrschen. Der Bund-Länder-Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen (BLFA-TK) hat dazu jetzt den Beschluss gefasst, dass Anbauabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO und Begutachtungen nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO für Heckflügel aus Aluminium abzulehnen sind. Ein zur Hauptuntersuchung vorgeführtes Fahrzeug mit einem solchen Spoiler wird mit dem Eintrag Erheblicher Mangel eingestuft.

Spoiler auf dem Heck von Kraftfahrzeugen haben ihren Ursprung im Motorsport. Hier sorgen sie bei hohen Geschwindigkeiten auf der Rennstrecke für mehr Abtrieb, also für mehr Anpressdruck auf die Fahrbahn, mehr Bodenhaftung und ermöglichen somit höhere Geschwindigkeiten. Im Automobil-Serienbau vermindern sie eher den Auftrieb und dienen vor allem dem sportlichen und dynamischen Aussehen eines Fahrzeuges. Fast alle Hersteller führen in ihren Modellprogrammen oder dem Zubehörangebot Spoiler. Die sind für den jeweiligen Typ geprüft und werden in der Regel nach § 19 StVZO positiv bewertet.

Was inzwischen jedoch mehr und mehr auffällt, sind gewaltige Flügelwerke auf dem Fahrzeugheck, hoch über dem Kofferraumdeckel stehend, mit zwei Stützen gehalten und aus Aluminium gefertigt. Im Fachausschuss wurde jetzt die Auffassung vertreten, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 Millimeter Radius bereits bei Geschwindigkeiten zwischen 10 und 20 Meter pro Sekunde wie ein Messer wirken könne und so für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung darstellen.

Der Beschluss des BLFA-TK spricht nun eine deutliche Sprache. Die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes wird positive Teilegutachten von Heck-Aluspoilern zurückziehen und/oder sie für ungültig erklären. Anbaugutachten dürfen in Zukunft nicht mehr erfolgen, auch Einzelabnahmen dürfen nicht mehr vorgenommen werden. Bei der Vorstellung von Fahrzeugen mit solchen Heckspoilern zur Hauptuntersuchung wird ein erheblicher Mangel festgestellt und keine Plakette erteilt, auch wenn sie zuvor positiv begutachtet wurden.

Christoph Diwo, der Technische Leiter der KÜS, begrüßt diese Entscheidung: Solche Spoiler, oftmals sogar selbst gebaut und montiert, gehören auf die Rennstrecke und nicht auf unsere Straßen. Sie erfüllen lediglich optische Bedürfnisse, denen eine hohe potentielle Gefährdung anderer Verkehrs-teilnehmer gegenüber steht! \x09\x09

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