Straßenverkehrsgesetz – Änderungen bei Altautos

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zu Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet. Eine wichtige Änderung betrifft den Verbleib von Altautos. Das Gesetz soll die Grundlage schaffen, dass Autohersteller besser kontrollieren können, was mit ihren alten Fahrzeugen geschieht. Fahrzeughersteller sind seit 2002 verpflichtet, alte Autos ihrer Marke zurückzunehmen. Ab 2007 gilt dies auch für Wagen, die vor dem 1. Juli 2002 zugelassen wurden. Nach Ansicht von Bundesrat und Automobilindustrie können die Unternehmen bisher jedoch nicht ausreichend nachprüfen, ob die Fahrzeuge tatsächlich von den Straßen verschwinden. Durch die Gesetzesänderung, so das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, sollen die Hersteller künftig Angaben über die Verwertung aus dem Zentralen Fahrzeugregister abrufen und so einen Missbrauch aufdecken können.

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