Dacia – Neues Modell der rumänischen Renault-Tochter

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In vielen anderen Ländern gibt es ihn schon lange, den Führerschein mit 17. Die Jugendlichen wollen in ihrem verständlichen Wunsch nach Mobilität möglichst schnell an die Pappe. Dem gegenüber steht der Fakt, dass die Statistiken die jungen Fahranfänger im Anschluss an den Erwerb der Fahrerlaubnis als die Gruppe mit der höchsten Unfallgefährdung sehen.

In diesem Spannungsfeld diskutierte der Verkehrsgerichtstag, vielbeachtet von den Medien, das Thema Begleitetes Fahren. Eine Projektgruppe Begleitetes Fahren des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat zum Thema einen Modellvorschlag vorgelegt. Danach sollen Jugendliche schon ab 17 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers fahren dürfen. 25 Jahre soll der Beifahrer mindestens alt sein, an einer kurzen Schulung teilnehmen und nicht mehr als sieben Punkte auf seinem Konto in der Verkehrssünderkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg haben.

Kontrovers diskutiert wurde der Vorschlag von den Fachleuten auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar. Fragen der Haftung und Probleme der praktischen Umsetzung zeigten, dass das begleitete Fahren mehr als umstritten ist.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein hat bereits klar Stellung bezogen. Dieses System, so die Anwälte, bietet eine echte Chance, die Risiken des Straßenverkehrs frühzeitig kennenzulernen. Nach dem bisherigen System würden die Fahranfänger mit 18 Jahren ins kalte Wasser geworfen.

Die Diskussion zum Thema Führerschein mit 17 und Begleitetes Fahren bleibt weiter spannend. Mit einer Entscheidung sei, so die Experten in Goslar, frühestens im Jahre 2004 zu rechnen.

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