Begleitetes Fahren ab 17 – Keine Entscheidung vor Herbst 2003

In der Diskussion ist derzeit die Frage des sogenannten Begleiteten Fahrens mit 17, also der Erwerb der Pkw-Fahrerlaubnis bereits ab dem 17. Lebensjahr, damit sie bis zum 18. Geburtstag ein Kraftfahrzeug nur mit Begleiter führen dürfen. (Meldung in KÜS informiert vom 04.02.03). Eine Projektgruppe wurde eingesetzt, die ein Konzept erarbeiten soll.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Ralf Nagel, machte nun bei der Verkehrsministerkonferenz deutlich, dass der Bund den Bericht der Expertenkommission erst abwarten und dann das Konzept intensiv mit den Fachleuten erörtern will. Man wolle sich mit der vorhandenen Skepsis über die Wirkung des Modells gründlich auseinandersetzen. Eine Entscheidung über das Modell werde es frühestens im Herbst geben, wenn die Verkehrsminister abschließend das Thema beraten werden.

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